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   LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10   

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https://dejure.org/2011,15539
LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10 (https://dejure.org/2011,15539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2011 - 318 S 121/10 (https://dejure.org/2011,15539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 318 S 121/10 (https://dejure.org/2011,15539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Beschwer in einer WEG-Streitigkeit wird durch Addition der Kosten für die streitige Anlegung eines Weges sowie der Kosten für dessen Entfernung ermittelt; Berechnung der Höhe der Beschwer in einer WEG-Streitigkeit durch Addition der Kosten für die streitige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhaltsgleicher Zweitbeschluss: gültig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltsgleicher Zweitbeschluss (IMR 2012, 1149)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 281
  • ZMR 2011, 586
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Dass die Wohnungseigentümer durch inhaltsgleiche Zweitbeschlüsse die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen "unterlaufen" können, stellt die Konsequenz aus der "autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft" (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979) dar.

    Von Bedeutung ist nur, ob der neue Beschluss "aus sich heraus einwandfrei" ist (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Zu berücksichtigen sind nur die Anfechtungsgründe, die die Kläger jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern innerhalb der Klagebegründungsfrist (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG) vorgebracht haben (BGH NJW 2009, 999).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich die Kammer anschließt, steht die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ein Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig erklärt wird, einer erneuten Beschlussfassung über denselben Gegenstand nicht entgegen, da sich die materielle Rechtskraft der Entscheidung nur auf den konkreten, für ungültig zu erklärenden Beschluss erstreckt (BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476 - juris Tz. 29; Bärmann-Merle, WEG, 11. Auflage, § 23 Rdnr. 60; Jennißen-Elzer, WEG, Vor §§ 23-25 Rdnr. 116; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rdnr. 82).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Entscheidend ist, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung in der betreffenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; Niedenführ/KümmelA/andenhouten, § 14 Rdnr. 2).
  • KG, 20.07.1994 - 24 W 4748/93

    Grundlose inhaltsgleiche Zweitbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Zwar widerspricht ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss, der nicht zur Vermeidung formaler Fehler gefasst wurde, ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er allein in der Hoffnung gefasst wird, bei der dritten oder fünften Wiederholung werde die Minderheit die Anfechtungsfrist versäumen oder aufgrund psychischer oder finanzieller Erschöpfung auf die Anfechtung verzichten (KG, NJW-RR 1994, 1358; Bärmann-Merle, § 23 Rdnr. 60; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rdnr. 62).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Im Beschlussanfechtungsverfahren ist allein das Vermögenswerte Interesse des einzelnen Berufungsklägers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und nicht der Streitwert maßgebend (vgl. BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305; HansOLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2 Wx 49/01; BayObLG, …
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 49/01
    Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2011 - 318 S 121/10
    Im Beschlussanfechtungsverfahren ist allein das Vermögenswerte Interesse des einzelnen Berufungsklägers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und nicht der Streitwert maßgebend (vgl. BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305; HansOLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2 Wx 49/01; BayObLG, …
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Allerdings widerspreche ein erneuter inhaltsgleicher Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er allein in der Hoffnung gefasst werde, bei der dritten oder fünften Wiederholung werde die Minderheit die Anfechtungsfrist versäumen oder auf Grund psychischer oder finanzieller Erschöpfung auf die Anfechtung verzichten; dann sei das Vorgehen der GdWE rechtsmissbräuchlich (vgl. LG Hamburg, NZM 2012, 281 f.; AG Berlin-Wedding, ZWE 2013, 127; vgl. auch Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 71).
  • AG Berlin-Wedding, 27.08.2012 - 21b C 75/12

    Veräußerung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung des im Grundbuch

    (Landgericht Hamburg 11. Februar 2011, 318 S 121/10 unter Bezugnahme auf BGH NJW 91, 997) Da der Kläger eine fehlerhafte Einladung zu der Eigentümerversammlung vom 8. Februar 2012 gerügt hatte, widersprach der Zweitbeschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
  • LG München I, 24.10.2016 - 36 S 6557/16

    Zulässigkeit des abändernden Zweitbeschlusses, der keine schutzwürdigen Belange

    Es entspricht der "autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft" (BGHZ 113, 197) dass ein bestandskräftiger Beschluss, selbst wenn er in einem gerichtlichen Verfahren überprüft würde, einer späteren, abweichenden Entscheidung der Gemeinschaft nicht entgegensteht, denn die materielle Rechtskraft der Entscheidung erstreckt sich nur auf den konkret angegriffenen Beschluss (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rdnr. 82; LG Hamburg, Urteil vom 11.02.2011, 318 S 121/10 - zitiert nach juris).
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